Hier buchen
Arberland Bayerischer Wald
Scroll down

Gesperrte Wanderwege im ARBERLAND

Aktueller stand der Wegsperrungen und -behinderungen

Informationen über Holzfällarbeiten oder die Brutzeit der Wanderfalken. Umleitungen, die durch Sturm oder Orkanschäden nötig werden, Tourensperrungen wegen Veranstaltungen erhalten Sie hier:

Der Wegeservice für den Wanderer im Nationalpark Bayerischer Wald wird hier immer akutell informiert.

 

  • Weg durch das Höllbachgespreng bleibt gesperrt
    Nationalparkverwaltung kann Brut der Wanderfalken nicht ausschließen
    Scheuereck. Ob die Wanderfalken auch heuer wieder im Höllbachgespreng brüten, ist noch unklar. Aufgrund der bisherigen Beobachtungen der Nationalparkwacht kann aktuell eine Brut in diesem Bereich noch nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Anwesenheit von Falken wurde bereits bestätigt, ein besetzter Brutplatz hingegen konnte aufgrund der ungünstigen Witterung in den letzten Wochen noch nicht gefunden werden.
    Aus diesem Grund bleibt der Weg mit der Markierung Heidelbeere durch das Höllbachgespreng bis zur vollständigen Klärung gesperrt. Sollte sich eine Brut bestätigen, wird der Weg erst ab Anfang Juli wieder freigegeben. Besucher gelangen ab Scheuereck derzeit weiterhin zu den Höllbachfällen und von dort über eine Umleitung direkt zum Falkensteingipfel. „Wir hoffen sehr, dass uns die Besucher beim Schutz der Wanderfalken weiterhin so gut unterstützen“, sagt Jochen Linner, der Naturschutzbeauftragte des Nationalparks Bayerischer Wald. „Die Wanderer halten sich an die Sperrung, weil viele inzwischen wissen, wie bedroht die Falken im Bayerischen Wald sind und wie wichtig das Höllbachgespreng als Brutrevier für sie ist. Solche Gebiete gibt es in der Region insgesamt nur wenige.“
    Der Naturschutzbeauftragte appelliert, sich auch im restlichen Kerngebiet des Nationalparks an das strikte Wegegebot zu halten: „Es brüten derzeit auch zahlreiche andere bedrohte Vogelarten, wie unser Auerhuhn. Für dessen Schutz ist es unbedingt notwendig auf den markierten Wegen zu bleiben, gerade in den Hochlagen.“ Bis zum 15. Juli dürfen nicht markierte Wege und sonstige Steige im Schutzgebiet nicht begangen werden.